Abschrift aus der Töndala, Nr. 107 vom 10. Juni 1988, Auflage:1050

Bild: Beim alten Wisslihuss in Versam  (Aufnahme vor 1914)

 

 

UNSER THEMA

Autor: Peter M i c h a e l

 

E i ne b l u t i g e  u n d  g r ä u l l i c h e  T h a t  g e s c h e n  A n n o  1 8 2 1  i m H e u m o n a t.

 

Morität in drei Bildern und einer Skizze, nebst etlichen Nachträgen, getreu den geschichtlichen Quellen vorgetragen von pm.

 

1. Bild: Im alten W i s s l i h u u s  zu V e r s a m (oben)

 

Seit Tagen schon trommelt anhaltender lauer Sommerregen auf die Schindeldächer der in Obstgarten versteckten Versamer Bauernhäuser.  In der niedrigen russgeschwärzten Küche im Wisslihuus sitzen drei Männer am schweren Holztisch Das unruhig flackernde offene Herdfeuer erhellt bald mit rötlichem Schein ihre ernsten Mienen bald wieder lasst es schwarze Schatten über die Wände tanzen Mit leiser eindringlicher Stimme gibt Franz Rimmel genannt der Uhrenmacher den Brüdern Hans Martin und Hans Bonadurer nochmals die Einzelheiten seines Planes bekannt

 

Der blauäugige handwerklich geschickte vor 52 Jahren im Lechtal im Tirolischen geborene Franz Rimmel kann sich einer unsteten Vergangenheit rühmen Seit über dreissig Jahren hat er sich in Bünden im Veltlin Tessin und Wallis herumgetrieben hier, bald da Gelegenheitsarbeit als Maurer Zimmermann Tischler Maler und Uhrmacher verrichtend Sein einst guter Ruf hat gelitten Jedermann weiss dass er seine ihm angetraute Frau eine Bündnerin aus Lantsch. anderer zweifelhafter Frauenzimmer wegen verlassen hat. Gemunkelt wird auch der Franz sei sich nicht stets des Unterschieds zwischen mein und dein bewusst, dass er aus der Laaxer Alp erst kürzlich ein grosses Kupferkessi hat mitlaufen lassen das hingegen weiss nur er.

 

Und nun sitzt er nach strengem Tagewerk und einem kärglichen Abendessen aus Zieger und Milch in der Küche von Hans Martin Bonadurer, bei dem er seit einiger Zeit um geringen Taglohn arbeitet. Das Gespräch stockt. Der Tiroler denkt daran, wie Hans Martin und sein Weib, die Anna, vorgestern nur gelacht haben, als er ihnen den Vorschlag gemacht, einen Sack Reis aus der Weihermühle zu holen. Man brauche ihn nicht zu bezahlen, könne aber den Küchenzettel etwas aufbessern. Und wie er sich dann an den jüngeren Bonadurer, den Hans, herangemacht, von dem es hiess, er habe auch schon zugegriffen, wenn sich Gelegenheit geboten.

 

Hans stutzt sein blatternarbiges wettergebräuntes Gesicht in beide Hände. Die Erinnerung reisst ihn in die Vergangenheit. Als jüngstes von zehn Kindern ist er zusammen mit einer Schwester und sieben Brüdern in ärmlichen Verhältnissen auf einem Gütlein grossgeworden, das zu wenig zum Leben und zu viel zum Sterben hergab. In vorgerücktem Alter von 37 Jahren hat er im vorletzten Herbst in Pitasch seine Sabina zum Traualtar. geführt, und in der Zwischenzeit hat sich auch schon Nachwuchs eingestellt. Auch in der jungen Familie ist Schmalhans Küchenmeister:

 

Der Diebstahl, den der Franz eben vorgeschlagen hat, der scheint ihm so gewagt nicht zu sein, zumal der Franz nach eigenen Aussagen “von einem Franzosen zu Strassburg die Kunst erlernt, Leute so einzuschläfern, dass sie sich des andern Tages nichts mehr erinnern“.

 

Und auch in Hans Martin steigen Bitterkeit und Trauer hoch, wenn er sinnt, wie ihm seine Fida in der Blüte ihrer Jugend weggestorben ist, nachdem sie vier Kindern das Leben geschenkt hatte. Vor nicht ganz fünf Jahren hat er ja in Scharans seine zweite Frau. die Anna, gefunden. So haben sich zu den Kindern aus erster Ehe drei weitere gesellt. Das ist aber auch fast der einzige Besitz. den er sein eigen nennt. Vielleicht, vielleicht böte sich da die Gelegenheit?

 

Franz Rimmel schaut vom einen zum andern - und er weiss, dass sie mitmachen werden. Morgen abend, am 11. Juli, soll der Raub geschehen. Rimmel will vorangehen und er verspricht den Bonadurern, auf dem Wege ein Zeichen zu stecken, wenn die Gelegenheit nicht gün­stig sei. Hans Martin nimmt sich vor, seine Axt mitzunehmen. Mitternacht ist längst vorüber, endlich ist auch das eintönige Ge­räusch des Regens verstummt.

 

2.. Bild: Auf der W e i h e r m ü h l e  nächst B o n a d u z

 

Ein klarer Morgen kündet am 12. Juli 1821 das lang ersehnte Heuwetter an. Männiglich ist früh unterwegs. Schon um vier Uhr trifft ein erster Kunde bei der Weihermühle ein, um Brot zu kaufen, ein Sculmer. Fast gleichzeitig kommt vom nahe gelegenen Pferdestall, wo er zu schlafen pflegt, trällernd der Knecht herab, springt pfei­fend die zwölf Stufen der hölzernen Stiege zur Haustüre hinauf und klopft - vergebens.

 

Ein inzwischen von Bonaduz her ebenfalls beim Hause angelangtes Weibsbild bemerkt unter den unter der Treppe liegenden Holzscheitern ein blosses Bein. Man räumt einige Hölzer weg, der Knecht schreit: “Die Magd, ermordet“, und stürzt ohnmächtig ins Gras. Drei unweit der Mühle beschäftigte Mähder eilen herzu, dringen durch die hintere Türe ins Haus, bemerken mit Grausen auf dem Stubenboden eine grosse, mit Grüsche bedeckte Blutlache und zur Nebenkammer weisende blutige Flecken und Tritte. Die verschlossene Tür widersteht ihren Schultern nicht, ein Blick in die kleine Kammer aber lässt sie mit entsetzt aufgerissenen Augen erstarren. Kleidungsstücke. triefend von Blut, sind auf dem blutbespritzten Boden verstreut, auf dem aufgewühlten und blutbesudelten Bett liegen die übel zugerichteten Leichen des Müllers und seiner Magd,

 

Den grausen Anblick fliehend, hasten sie hinaus und eilends wird die Obrigkeit benachrichtigt. Bald findet jemand unter einigen vor dem Hause liegenden Aesten eine blutige Axt, welche der Rossknecht als jene des Tirolers Franz Rimmel wiedererkennt, der gestern abend auf der Mühle angekommen, nun aber verschwunden ist:

 

Da es sich beim mutmasslichen Täter um einen Ausländer handelt, muss der Amtslandammann die Regierung in Chur verständigen. Kurz nach Mittag treffen der kantonale Verhörrichter Baron Heinrich von Mont, und ein Arzt am Schauplatz des Verbrechens ein. An Tatsachen hören und sehen sie das Folgende:

 

Der aus der Gegend von Lindau gebürtige Franz Joseph Name, der eigenartigerweise auf den Rufnamen Michel Blum hörte, betrieb die Weihermühle, handelte mit Mehl und übte auch das Bäckerhandwerk aus. Der 33 Jahre alte, starke, wohlbeleibte und ledige Müller wies am Schädel eine klaffende, von einem Beilhieb herrührende Wunde auf. An seinem Körper fanden sich nicht weniger als achtzehn beträchtliche Hieb- und Stichwunden. Neben ihm lag die acht Verletzungen aufweisende Leiche der 22jähri-gen Magd Anna Maria Gartmann von Valens. Sie stand seit letzten März im Dienst des Weihermüllers und ging von ihm schwanger. Die unter der Treppe liegende, durch achtzehn Hiebe und Stiche umgebrachte Franzisca Waser war 33 Jahre alt. Sie hatte dem Müller im März ihren Dienst aufgekündet, obschon sie von ihm ein Kind erwartete. Nun hatte ihr Unglück sie am Tage vor der Mordnacht von Dornbirn, ihrer Heimat, ins Bündnerland heraufgetrieben, um vom Müller, der die jüngere Anna Maria heiraten wollte, eine Abfindung zu erlangen.

 

Baron von Mont weiss, was er seinem Wartgeld von 1000 Gulden jährlich schuldig ist, und trifft die nötigen Vorbereitungen schon auf dem Weg zurück nach Chur. So kann die „Churer Zeitung „ in ihrer Nummer 57 vom 17. Juli vermelden, „dass es dem ruchlosen Thäter nicht gelang, dem röchelnden Arm der Gerechtigkeit durch die Flucht sich zu entziehen. Bereits am 13ten ward er zu Splügen aufgegriffen, und ist vorgestern mittags unter grossem Zusammenlauf der Menge hier in Chur eingebracht worden, wo er nun den Lohn für seien, in den Bündnerischen Gerichtsbüchern beispiellose Unthat erwartet.“ Schon bei seiner Verhaftung in Splügen hatte Franz Rimmel die entsetzliche Tat gestanden. Zorn, Rausch und Geld hätten ihn dazu getrieben.

 

In mehreren Verhören fügt Rimmel nun Stein um Stein zum Bildwerk der grausigen Mordnacht. Er habe sich am Abend vor dm Mord mit dem Müller in Händel eingelassen. Auf die Vorwürfe Haines, er, Rimmel, habe ihn kürzlich bei einem Gerber in Carrera angeschwärzt und ihm später den Hund nach Versam entführt, habe er jedem sein Verhältnis zu seinen Mägden vorgehalten, worauf dann die beiden Frauen keifend gegen ihn herausgefahren seien. Aus Furcht vor Prügeln habe er geschwiegen und sich Branntwein geben lassen. Im weitern sagt er aus:

 

„Gegen 12 Uhr habe der Müller sich auf den Ofenbank schlafen gelegt; er habe dann seine Axt aus dem Vorhaus geholt, ihm mit dem schneidenden Theil einen Hieb auf den Kopf gegeben, sey sogleich in die Kammer gesprungen und habe beiden Mägden das gleiche gethan; die jüngere habe sich nicht mehr geregt, die ältere sey aufgesprungen, habe ihn gefragt: was habe ich dir gethan.? Er habe geantwortet: es ist nun ein Teufel wie der andre! Und da sie zur Thüre hinaus wollte, habe er etwa 5 Minuten lang mit ihr gekämpft; weil sie aber dennoch bis vor die Hausthüre entschlüpft sey, hätte er sie dort erreicht und mit der Axt die Hausstiege hinabgeschlagen, und da der Müller indess sich wieder aufzurichten bemühte, auch Jesus Maria! geschrien, hätte er ihm noch einige Schläge, und, so geben, hierauf sich umgekleidet, und aus einem Kasten das Geld, ungefähr 94 Gulden, und ein Leibchen des Müllers, so wie das Halstuch der Magd, und eine Uhr, genommen.“ Dann habe er Brot im Wert von einem Gulden eingepackt, die Mühle gestellt, eine Laterne angezündet und sei über Sculms zur Nüwchilchä und weiter talein und über den Löchlibäärg nach Splügen. Die Darstellung seiner Flucht wird gestützt durch ein in Safien aufgefundenes und nach Chur geschicktes Indiz. Rimmel hatte am Ort seines ersten Nachtlagers nach der Tat sein als Stock getarntes Stilett liegen lassen.

 

Franz Rimmel beharrt auf seine Wiedergabe des Tatherganges, ungeachtet der Vorhaltungen, er als kleiner, magerer und schwacher Mann hätte unmöglich den toten Müller in die Nebenkammer tragen können. Auch sei zu wenig Blut auf der Stiege gewesen, wenn er die Magd wirklich dort erschlagen habe.

 

Zwei Wochen nach dem aufsehenerregenden Mord in der Weihermühle tritt eine überraschende Wende ein. Auf eine Anzeige hin werden die Brüder Hans und Hans Martin Bonadurer in Ketten nach Chur gebracht. Auf die Frage, warum er seine Mittäter nicht angezeigt habe, antwortet der Tiroler, „ es seyen arme Leute, die er habe schonen wollen“.

 

Skizze: Vom rächenden  Arm der  G e r e c h t i g k ei t

 

In den Drei Sünden war die Rechtspflege fast ausschliesslich Sache der Gerichtsgemeinden. V a l e n d a s und V e r s a m  gehörten zur Gerichtsgemeinde Gruob, die dem heutigen Kreis Ilanz in etwa entsprach.

 

T e n n a  bildete eine eigene Gerichtsgemeinde, ebenso S a f i e n.

 

Zahlreiches, vom Schicksal und vom Leben hart gebeultetes fremdes Volk durchstreifte damals Bündens Täler. Bettelarme, von ihren Gütlein vertriebene Schuldenbäuerlein und von ihrer Herrschaft ins Unglück gebrachte Mägde verbündeten sich mit ausgedienten oder fahnenflüchtigen Söldnern, die auf Europas Schlachtfeldern invalid geschlagen worden waren, oder taten sich mit heimatlosen, vogelfreien Vaganten und umhergetriebenen Zigeunern zusammen. Diese Landstreicher oder Landstörzer zogen, bald gehetzt und gejagt, bald widerwillig geduldet, als Spielleute, Wahrsager und Kartenleger, als Scherenschleifer, Kesselflicker und Korbmacher, als Kräuterhändler und Bettler durch unsere Dörfer und Höfe. Bei Gelegenheit betätigten sie sich der Not gehorchend als Gauner und Die­be, dann und wann als Einbrecher und Strassenräuber, und zuweilen schreckten sie, die ja nichts zu verlieren hatten, gar vor einen Mord nicht zurück. Unzugängliche Schluchten, dunkle Wälder und sagenumrankte, verfallende Gemäuer dienten als Unterschlupf. Die Gerichtsgemeinden waren kaum in der Lage, sogenannte Hartschiere oder Landjäger anzustellen. So beliess es die Obrigkeit dabei, zuzeiten die ganze wehrfähige Mannschaft einer Gerichtsgemeinde zu regelrechten Treibjagden auf das Gesindel aufzubieten, um dieses über die Grenzen zu jagen, wo sich dann das Spiel wiederholen konnte.  Meistens standen auch keine geeigneten Lokale zur Verbüssung einer Kerkerstrafe zur Verfügung, die zudem eine Gerichtsgemeinde finanziell zu stark belastet hätte. Ertappte Diebe konnten von Glück reden, wenn sie mit einer tüchtigen Tracht Prügel und lebenslänglicher Landesverweisung davonkamen. Allzuoft wurden Fehlbare wegen verhältnismässig geringer Vergehen zwangsweise auf die venezianischen Galeeren verschickt oder mit dem Tode bestraft.

Als die Plage herumstreundender gefährlicher Vagabunden gegen Ende des 18. Jahrhunderts zu gross wurde, schaffte der Bundstag nach einigen missglückten Versuchen ein kleines Landjägerkorps und erwarb endlich 1817 den Sennhof zwecks Errichtung eines Zucht- und Arbeitshauses.

 

In mehreren Anläufen wurde 1808 ein Kantons-Kriminalgericht eingesetzt, “welches die von Fremden in Kanton begangenem Verbrechen zu untersuchen und darüber zu richten hat“, Dieses Tribunal besteht 1821 aus drei Richtern, einem Aktuar und einem Verhörrichter, der die Voruntersuchung zu führen und als Fiskal die Anklage vor Gericht zu vertreten hat. In Fällen, wo auf Todesstrafe erkannt werden müsste, werden drei Mitglieder des Kantons-Appellationsgerichtes zur Urteilsfindung zugezogen.  Das Kantons-Criminalgericht oder “Vagabundengericht“ hat bald genug zu tun. So verurteilt es am 3. August 1821 die kaum 2ojährige Marianna Schmidle wegen Verkaufs einer, durch einen Kumpan gestohlenen, silbernen Uhr “zu 6 Ruthenstreichen auf den Rücken“, und die um 18 Jahre alte Elisabeth Huser wegen Mitwisserschaft “zu Beiwohnung dieser Züchtigung und zu einem Verweis“. Zudem werden beide Mädchen auf Lebenszeit des Kantons verwiesen. Am 25. August wird Johann Villag aus dem fernen Ungarn wegen eines nächtlicherweise zu Serneus verübten Kleider-Diebstahls “zu 10 Ruthenstreichen auf blossen Rücken, und zu lebenslänglicher Verweisung aus der Eidgenossenschaft“ verknurrt. Weniger glimpflich kommt am 22. Oktober des gleichen Jahres Conrad Kleinert davon. Er wird für einen in Igis begangenen Diebstahl vom Scharfrichter für eine Viertelstunde ins Halseisen am Pranger vor der Martinskirche geschlossen, allen Gaffern zum warnenden Exempel! Zusätzlich muss er sein Vergehen mit “12 Ruthenstr. auf öffentl. Platz bis aufs Blut, lebenslänglich Verbannung aus dem Canton und Tragung der Unkosten“ büssen.

 

Das Kantons-Kriminalgericht wird zu einer anerkannten Einrichtung und so kommt es öfters vor, dass Obrigkeiten Angehörige anderer Gerichtsgemeinden, die auf ihrem Gebiet straffällig werden, dem Kantons-Kriminalgericht zur Bestrafung zuweisen, um sich die Prozesskosten zu sparen.

 

Die W e i h e r m ü h l e  liegt auf 700 Meter über Meer eine gute Viertelstunde südwestlich Bonaduz am alten Strässchen nach Versam.  „in einem artigen, kleinen von waldigen Bergen umgebenen Thale, am Fusse einer in eine Ebene auslaufenden Bergwiese, welche ein herabsprudelndes Bergwasser durchschneidet“. Der Saumweg nach Versam führte vor 1828 über die Bonaduzer Höhe (Sigl Ault) auf die Wiesebene. Uf da Mederä (Parstogn) und von dort ins Versamer Tobel hinunter, wo unterhalb des Rossbodens die Rabiusa auf einem Steg überquert wurde. Auf steilem Weg stieg man direkt zum Underhof auf. Da der Ort des Verbrechens auf Rhäzünser Hoheitsgebiet liegt, wäre eigentlich die Gerichtsgemeinde Imboden für die Aburteilung der Brüder Bonadurer zuständig gewesen. Doch auf “eigenstes Ansuchen der Löbl. Gerichts-Obrigkeit vom Boden“ warten Hans und Hans Martin Bonadurer hinter den Mauern des Churer Rathauses auf ihren Prozess vor dem Kantons-Kriminalgericht.

 

3. Bild: In der M a l e f i z s t u b e des Rathauses zu Chur

Zunftmeister, Stadtvogt und Kriminalrichter Johann Baptista von Tscharner verschränkt die Arme, hüstelt und gibt sich überflüssigerweise ein noch würdigeres Aussehen. Dann lässt er seine Augen langsam über die prachtvolle, streng gegliederte Balkendecke der altehrwürdigen Ratsstube wandern. Von den Rosetten in der Mitte der schlicht profilierten Deckenbalken senken sie sich zu den beiden tiefen Fensternischen schräg gegenüber. und verweilen eine kurze Spanne an der massigen, kunstvoll geschraubten Tragsäule. Nun schweift sein Blick zum eigentlichen Schmuckstück der Malefizstube, dem auf den Häuptern neun grimmiger Löwen ruhenden Steckborner Ofen, dessen bemalte Kacheln Szenen aus der Heiligen Schrift aufweisen. Sein Auge fixiert eine jener bunten Frauengestalten, die das  L a s t e r  darstellen, um sich jäh den beiden zwischen ihren Bewachern stehenden Malefikanten zuzuwenden.

 

Seit man sie vor gut •einer halben Stunde hereingeführt und ihrer Bande entledigt hat, haben sich Hans und Hans Martin Bonadurer kaum zu regen gewagt. Sie wissen, dass jetzt an diesem 27. Oktober noch vor dem Mittagläuten über ihr Schicksal, über Leben oder Tod, befunden wird. Stumm hören sie sich die Anklage des Fiskals, Baron Heinrich von Mont, an, scheu blicken sie hie und da zu den sechs in feierliches Schwarz gekleideten und mit ihren Degen bewaffneten Herren Richtern hinüber. Der erst 35jährige forsche Advokat und Kriminalrichter Michael Mirer von Obersaxen, Vertreter des Grauen oder Obern Bundes, lauscht aufmerksam der Verlesung der Klage. Nach der Verhaftung der beiden Versamer hatte Rimmel ja eine neue Geschichte aufgetischt.

 

Die beiden Bonadurer seien wie verabredet etwas nach ihm, unter den Vorwand, Geissen gesucht zu haben, in der Weihermühle erschienen. Nach einem Ouärtlein Branntwein hatten sie sich mit dem Müller in der Stube schlafen gelegt. Und weiter:

 

“Nachdem der Müller etwa eine Viertelstunde auf dem Ofenbank geschlafen, habe er die Axt aus dem Vorhaus abgeholt, und da Hans Bonadurer, indem er bei seiner Lagerstätte vorbeigegangen, sie gewahret, habe er gesagt: schlagen thut‘ nicht: der andre Brüder aber: schiessen thu‘ nicht: er sey dann gleich zur That und alles sey vor sich gegangen, wie früher erzählt worden. Als der ermordete Müller vom Bank herabgestürzt sey, und er die jüngere Magd geschlagen, wären die Bonadurer ganz ruhig gewesen, während er aber mit der Franziska rang, seyen sie aufgesprungen, und hätten ausgerufen: Behüt der gnädige Gott, von dem wollen wir nichts wissen: Nachdem er die Franziska die Stiege hinabgeschlagen, seyen sie am Fusswege gestanden, er habe ihnen gesagt, es sey nun vorbei, sie sollen hinein kommen, worauf sie jenen Ausruf wiederholt, aber versprochen hätten, ihn nicht zu verrathen.“

 

Hans und Hans Martin Bonadurer hatten anfänglich den Mordanschlag so wie Rimmel geschildert, sich aber in Widersprüche verwickelt. So hatte man sich nochmals den Tiroler vorgenommen. Nach einigen Rutenschlägen und wiederholtem Zureden hatte er gestanden:

 

„dass auch der Mord schon in Versam verabredet worden; nachdem er dem Müller mit seiner Axt zwei oder drei Hiebe gegeben, habe Hans Bonadurer solche und Hans Martin Bonadurer die eigene genommen, und hätten den Mägden gethan, wie er dem Müller; darnach sey er mit dem Stilet auch in die Kammer, und habe sie noch gestochen, er und der Hans hätten dann den Müller aufs Bett und er und Hans Martin die ältere Magd vor die Hausthüre getragen, damit man glaube, sie hätten sich unter einander umgebracht...“

 

Kriminalrichter Mirer hat während der letzten Tage die Akten der Untersuchung gelesen und peinlich genau studiert. Er weiss, dass Hans Martin Bonadurer. der mit bleichem eingefallenem und von schütterem, dunkelbraunem Haar und dünnem, schwarzem Bartwuchs umrahmten Gesicht dort vor ihm steht, die tätige Teilnahme am Mord zwar bekannt, dann aber zurückgenommen und schliesslich widerrufen hat. Er weiss, dass man vom bärtigen, hageren Hans Bonadurer, der seinen Bruder um Haupteslänge überragt, niemals ein Geständnis erhalten hat. Und er weiss auch, dass man ungeachtet aller Nachforschungen den Bonadurern weder den Diebstahl von Geld, noch an Lebensmitteln hat nachweisen können.

 

Vor allem aber ist sich Rechtsanwalt Michael Mirer bewusst, dass Franz Rimmel stets zu Gunsten der Bonadurer ausgesagt und sie erst am 13. August der “thätigen Theilnahme bezüchtiget“ hat, Nach diesem letzten Verhör aber war der Tiroler allen weiteren durch seinen Selbstmord ausgewichen:

 

Bundeslandammann Jakob Ulrich Sprecher von Bernegg, der als Jeninser den Zehngerichtenbund im Kantons-Kriminalgericht vertritt, ist bekannt für seine unbestechliche Geradlinigkeit, Heute allerdings hat er etwas Mühe, den Ausführungen der Anklage zu folgen. Bald stützt er mit der Rechten sein breites Kinn, bald krault er sich mit der Linken im gepflegten Backenbart, Bei der Erinnerung an die gestern abend im “Weissen Kreuz“ genossenen delikaten Forellen und 4 den süffigen Weissen entfährt ihm unversehens ein Rülpser. Doch den spät erfolgten Wechsel hinüber ins “Freieck“ und die dort mit viel edlem Grumello hinuntergespülte saftige Beinwurst hätte er besser bleiben lassen. Man ist mit 55 Jahren auch nicht mehr so jung wie damals als Studiosus zu Wittenberg und Jena.

 

Die metallen harte Stimme des eben die Todesstrafe fordernden Fiskals zwingt Kriminalrichter Sprecher von Bernegg in die Wirklichkeit der Malefizstube zurück. Doch halt: Die Brüder Bonadurer sind ja “weder einer vorläufigen Verabredung oder Mitwissenschaft der zu verübenden Mordthat., noch einer thätigen Theilnahme an derselben, noch auch der Mitvollführung des Diebstahls“ als überführt zu betrachten.

 

Überwiesen sind Hans und Hans Martin Bonadurer nur in folgenden Punkten:

 

Erstens:      mit Franz Rimmel einen Diebstahl in der Weihermühle verabredet und sich nachts, und mit einer Axt versehen. dorthin begeben zu haben.

 

Zweitens:    während der ganzen Zeit, in der Rimmel die drei Personen ermordete, anwesend gewesen zu sein, ohne ihn an dieser Untat zu hindern, oder in Bonaduz, oder beim im nahen Stall schlafenden Knecht Hilfe zu holen.

Drittens:      sich nach vollendeter Mordtat ruhig nach Versam begeben. keine Anzeige gemacht und den Mörder bis zu ihrer Verhaftung verschwiegen zu haben.

 

Somit sind die Brüder Bonadurer zwar nicht als „Thätige Teilnehmer“, in diesem drei Beziehungen aber als Mitschuldige an dem verübten Mord und Diebstahl zu betrachten.

 

Ratsherr Andreas Otto. der im Kantons-Kriminalgericht die verantwortungsvolle Stellung eines Aktuars bekleidet, taucht die Feder ins Tintenfass, Kratzend fährt sie über den grossen Bogen Papier. Seine Gedanken schweifen.

 

Ja, der Franz Rimmel • der sechsfache Mörder:

 

Nachdem er den Müller, die beiden Mägde und zwei in Werden befindliche Kinder ermordet, hatte er sich schliesslich selbst getötet. Nach dem letzten Verhör hatte er sich vom Wache stehenden Landjäger ein Gebet vorlesen lassen, und dann geäussert, er habe nun alles gesagt. Am folgenden Morgen hatte man Rimmnel tot gefunden. Er hatte sich seine schwarze Seidenkappe in den Schlund und sein Schnupftuch in den Mund gestopft, letztem aber noch mit seinem Hosenträger zugebunden und war so erstickt.

 

Bestürzt war das Kantons-Krirninalgericht an 17. August zusammengetreten, um “dissfalls die angemessenen Verfügungen zu treffen“. An das damals ergangene Urteil, die Todesstrafe am Leichnam des Mörders symbolisch vollziehen zu lassen, erinnert sich Gerichtsschrei bei Andreas Otto, als hätte er es gestern protokolliert:

 

“Der Leichnam des Franz Rimmel soll heute Nachmittag um 2 Uhr nach Läutung des Rathhaus-Glöckleins durch den Scharfrichter auf einer Kuhhaut durch die obere Reichsgasse auf die gewöhnliche Richtstatt geschleift und alldort auf den Galgen aufgehängt werden, wo derselbe, zum. warnenden und abschreckenden Beispiel vor solchen Unthaten, ohne herunter genommen zu werden, hangen bleiben soll, bis er von selbst herunter fallen wird,“

 

Etwas gar mittelalterlich mutet ihn dieses Urteil schon an, aber der Mordfall auf der Weihermühle, und alles, was damit zusammenhing, war ja auch Gesprächsstoff des Jahres in Bünden.

 

Unübersehbares Volk hatte sich eingefunden, um beim weinerlich wimmernden Bimmeln des Armsünderglöckleins die Schleifung des toten Mörders mitzuerleben. Kein Wunder, dass dann beim Obertor auch das Pferd, das die Schleife zog, durchgebrannt war. Ein gewisser Hans Wald hatte es aufgehalten und geführt. Diesem hatte Gerichtsaktuar

 

Otto später im Namen des Tribunals eine Urkunde ausfertigen müssen, dass diese Handlung seiner Ehre keinen Abbruch tun solle und dass er gegebenenfalls Genugtuung verlangen könne: So geächtet und ehrenrührig war der Henker und alles, was mit ihm und seinem verachteten und doch so unentbehrlichen Metier zu tun hatte:

 

Und erst die dichtgedrängten Reihen von Schaulustigen beim Galgenbüchel, oben über den Dächern vom Welschdörfli. Wie Maikäfer hatten die Buben mit bleichen Nasenspitzen in den Bäumen gehangen, um sich ja nichts vom traurigen und makabren Schauspiel entgehen zu lassen:

 

Nachdenklich schaut der Gerichtsschreiber zum angeklagten Brüder-paar aus Versam hinüber. Andreas Otto hat in diesem Saal mehr nackte Not als rohe Gier, mehr Trauriges als Böses gesehen. Manches Mal schon hat er im innersten Winkel seines Herzens so etwas wie Mitleid, oder gar Verständnis für die Übeltäter wahrgenommen.

 

Eben setzt der Präsident des Kriminalgerichtes zur folgenschweren, alles entscheidenden Frage an:

 

...... sind die zwei Brüder Bonadurer wegen dieser ihrer Mitschuld an dem verübten Mord und Diebstahl, mit der gegen sie eingeklagten Todesstrafe zu belegen oder nicht?“

 

Die Stimmen der drei Kriminalrichter und der drei beigezogenen Appellationsrichter stehen ein, so dass man “nach der mildern Meinung“ beschliesst, dass die angeklagten Bruder “mit der Todesstrafe verschont bleiben sollen“.

 

Nach kurzer Beratung verkündet der Gerichtspräsident das Urteil:

 

“Erstens: Die beiden Brüder Hans Martin und Hans Bonadurer sollen, ihnen zur gerechten Strafe, und Andern zum abschrekkenden Beispiel, heute Nachmittag, nach Läutung des Rathhausglöckleins, dem Scharfrichter übergeben werden, von welchem sie, nach viertelstündiger Ausstellung auf dem Pranger und Legung in das Halseisen, durch die untere Reichsgasse bis zum untern Thor geführt, mit Ruthen bis auf das Blut ausgehauen, und alsdann bis zum Rathhaus zurückgeführt werden sollen.

 

Zweitens: Sollen dieselben zu lebenslänglicher Zuchthausstrafe in Ketten verurtheilt seyn.“

 

Hans und Hans Martin Bonadurer atmen spürbar auf, die Angst, auf schimpfliche und schmähliche Weise vom Leben zum Tod gebracht zu werden, ist ihnen genommen.

 

In einem dritten Punkt auferlegt das Kriminalgericht den Bonadurer und dem schon gerichteten Rimmel die durch das Verbrechen verursachten “Untersuchungs- und Procedur-Kosten“, wie auch die “Atzungskosten aller drei Inquisiten“. Dabei soll die Hälfte, soweit erhältlich, aus dem Nachlass des Haupttäters Franz Rimmel erhoben werden, und jeder der beiden Brüder einen Viertel zu tragen haben.

Das Präsidium tut noch einen vierten und letzten Punkt kund, Falls nämlich über kurz oder lang die Mithilfe der Bruder Bonadurer am Blutbad auf der Weihermühle eindeutig bewiesen werden könne, so werde die Untersuchung von neuem aufgenommen. Dannzumal soll auch dem Fiskal die Forderung nach der Todesstrafe vorbehalten bleiben, “worauf dann neuerdings erkennt werden soll, was Rechtens seyn wird“.

 

Der tiefe Seufzer, der sich Hans Martin Bonadurer entringt, geht unter im Mittagsruf der Glocken vom Turm der nahen Martinskirche,

 

Nachschrift 1

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Obgleich laut Ratsprotokoll der Stadt Chur schon zehn Tage nach der Vollstreckung des Urteils ein Gesuch einging, “dass der am Hochgericht hangende Mörder Fr. Jos. Remmel abgenommen werden möchte, muss der arme Sünder offenbar sehr lange gehangen haben. Denn zweieinhalb Jahre später, am 28. April 1824, wird auf dem Rathaus zu Chur ein Paulus Huber von Maladers verhört und beschuldigt, die Leiche des Tirolers freventlich vom Galgen geholt zu haben

 

Nachlese 2

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Die “Schreckliche und schauervolle sechsfache Mordthat, welche von den Tyroler-Uhrenmacher, Franz Himmel, auf der Weihermühle nächst Bonaduz, im Kanton Graubünden, am 12. July verübt worden“ wurde 1822 als aktenmässige ‘Zählung der Hurter‘schen Buchdruckerei in Schaffhausen zum Druck und zur Veröffentlichung übergeben. In der Einleitung zu seiner vierseitigen Schrift meint der anonym gebliebene Autor:

 

“Grosse Verbrechen haben immer die Aufmerksamkeit des Publikums in hohem Grade auf sich gezogen, Man wünscht die nähern Umstände, den Verbrecher kennen zu lernen. Auch bei unserm Volke erregte die Nachricht von der mit so empörenden Umständen begleiteten Mordthat auf der Weihermühle einen allgemeinen Schrei des Entsetzens.“

 

Den Abschluss macht das acht holprige Strophen zu je sechs Zeilen umfassende ‘Lied von dem Mörder“. Diese moralinsaure Dichtung en­det mit den Versen:

 

O möchte dieses Beispiel doch

Der Welt zur Warnung dienen,

Dem Teufel und des Geizes Joch

Niemals mit Lust zu fröhnen;

Stets wachen und bereit zu seyn,

Der Tugend nur das Herz zu weih’n“

 

Ein fast wörtlich mit obiger Erzählung übereinstimmender Text, doch ohne das Lied, wurde als “Der Mord auf der Weihermühle, oder der Uhrenmacher Franz ~ schon im Oktober 1821 der ~ Zeitung“ beigelegt. Der gleichen Nummer jenes Blattes war auch das vier Druckseiten umfassende ~ gegen die Brüder Hans und Hans Martin Bonadurer beigeheftet.

 

Nachsatz 3

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Im Jahre 1967 stellt die Bündner Regierung das rund 19‘000 Quadratmeter umfassende bedeutende Flach- und Hochmoor “Weihermühle“ unter Schutz. Von den um die Weihermühle beobachteten 183 Blütenpflanzen müssen 9 für Graubünden und 27 für die ganze Schweiz als s e l t e n eingestuft werden.

 

Nachwort 4

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Wo und wie Hans Bonadurer sein Leben geendet, war nicht in Erfahrung zu bringen. Hans Martin Bonadurer ist als alter Mann am 4. Mai 1852 verstorben und auf dem Friedhof seiner Heimat Versam zur letzten Ruhe gebettet worden.

Damals aber, als die Richter die Brüder Hans und Hans Martin Bonadurer zu lebenslänglicher Kettenstrafe verurteilten, hielten sie wörtlich fest:

“Dass das von den Brüdern Hans Martin und Hans Bonadurer begangene Verbrechen sowohl, als die ihnen deswegen zugefügte Strafe ihren hieran unschuldigen Angehörigen,
Verwandten, und deren Nachkommenden zu allen Zeiten gänzlich unaufheblich und unnachzüglich seyn,
und jeder, der denselben hierüber mit Worten oder Werken einen ungerechten Vorwurf zuzufügen sich erfrechen würde,
als ein E h r e n d i e b  erklärt, und als solcher ... mit der verdienten Strafe belegt werden soll.“

 Diese “Erkenntniss“ wurde niemals widerrufen und ist demnach heute noch in Kraft!!

 

Der Verfasser Peter Michel d a n k t:

-       seiner Frau C o r i n n a für die kritische und beratende Durchsicht des Manuskriptes.

-       seiner Schwiegermutter Trudi Caflisch‚ in Chur, für den Botengang, der ein interessantes Personenverzeichnis zutage förderte.

-       Georg Buchli an der Cresta zu Versam, für Einblicke ins alte Bürgerliche Familienregister und ins noch altere Kirchenbuch

-       Georg Capol, im Stadtarchiv Qhur, für die Suche nach einer bestimmten Fotografie.

-       Silvio M a r g a d a n t ‚ Staatsarchivar des Kantons Graubünden

-       Peter Schmid, im Wiesenheim zu Versam, für das Kramen in einem alten Ansichtskartenalbum.

-       den Herren Anton Baumgärtner, Paul Gillardon, Robert Schwarz und Johann Andreas von Sprecher, die vor Jahrzenten Grundlegendes und Gescheiter zur Bündner Rechtsgeschichte geschrieben haben.

 

 

Und ich danke allen für diese Unterlagen (auch wenn das eine nicht gerade rühmliche Geschichte ist): Roli Bonadurer